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Argumentationshilfen 

Beispiel 02:

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Der „Lärmaktionsplan“ 2013 bis 2018 wird seinem Namen nicht gerecht. Noch in der vom Senat ausgeschriebenen Bürgerbeteiligung zum LAP „leises.berlin.de“ haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine Menge konkreter Problem-Benennungen und „Aktionen“ vorgeschlagen. Zwar loben sich die Autoren des LAP-Entwurfs selbst für das durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren als solches – aber: Von den konkret vorgeschlagenen „Aktionen“ blieb im Entwurf zum neuen Lärm„Aktions“plan kaum etwas übrig.

2. Um nur ein konkretes Beispiel zu nennen: In der Bürgerbeteiligung „leises.berlin.de“ erreichte in der Kategorie „Verkehrslärm“ ein Vorschlag zur Reduzierung von Verkehrslärm Platz 1 im Ranking – die Sperrung der Zossener Straße, ein Vorschlag, der auch vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mehrheitlich unterstützt wird. Hier gibt es auch dringenden Handlungsbedarf: Zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Risiken sollten tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) durchschnittlich nicht überschritten werden. Doch z.B. in der Friesenstraße im Bergmannkiez werden tagsüber rund 72 dB(A) und nachts 61 dB(A) erreicht. Zwar spricht der LAP allgemein davon, dass bei solchen Werten „vorrangig und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden“ sollten. Doch was liest man zum konkreten Vorschlag der Bürger im Entwurf zum neuen LAP? Die konkret vorgeschlagene Aktion wird gar nicht mehr erwähnt – statt dessen gibt es allgemeine Absichtserklärungen: „So wurden für die Friesenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg - der Hinweis mit den meisten Bewertungen – bereits Abstimmungsgespräche mit der Verkehrsverwaltung und dem bezirklichen Tiefbauamt geführt. …. Für eine kurzfristige Realisierung stehen aber keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung“. Ergebnis: Es werden weder die eigenen LAP-Kriterien, noch die Bürger/innen mit ihren Vorschlägen ernst genommen.

3. Allgemein verfehlt der LAP seine selbst gesetzten Ziele: So ist ein Ziel die „Minderung der Lärmbelastung in Hauptnetzstraßen bis 2025 für mindestens 100.000 Anwohner, die nächtlichen Pegeln oberhalb 60 dB(A) ausgesetzt sind; keine Lärmbelastungen oberhalb 65 dB(A) nachts.“ Doch: In Berlin sind lt. eigenen Angaben des Landes rund 146.200 Anwohner von erhöhten nächtlichen Pegeln betroffen - es verbleiben noch 46.200 Belastete. Was mit ihnen passiert, lässt der LAP offen.

4. Eine Anforderung, die der LAP erfüllen sollte, ist es, eine flächendeckende Planung für Berlin zu geben. Doch wie schon der vorheriger LAP ist auch der neue nach wie vor selektiv – die Rede ist von „Modell“gebieten, „Konzept“strecken, „Konzept“gebieten. Es fehlt eine Zusammenstellung aller Problembereiche – mit Belastungen, Lärmkennziffern, geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeitpunken. Allgemein und vage bleibt auch der Anspruch einer „Vermeidung von Lärmemissionen durch Beeinflussung des Modal-Split zugunsten der lärmarmen Verkehrsträger Fuß- und Radverkehr sowie des ÖPNV“.

5. Das Wort „Geschwindigkeitskontrollen“ sucht man im gesamten LAP-Entwurf vergeblich. Dies zunächst auch einen Grund: Geschwindigkeitskontrollen dürfen derzeit zwar wegen „Verkehrsgefährdung“, nicht aber wegen „Lärm“ angeordnet werden. Ein zentrales Problem (besonders auf Kopfsteinpflasterstraßen) ist jedoch, dass Tempo-Limits meist nicht eingehalten werden. Warum setzt sich ein Lärmaktionsplan also nicht zum Ziel, dass künftig auch aus „Lärm“-Gründen Geschwindigkeitskontrollen angeordnet werden dürfen?

6. Derzeit werden als „lärmbetroffen“ nur Straßen des Haupt-Verkehrsnetzes bezeichnet (und somit in Lärm-Karten aufgenommen). Denn: „Lärmbelastung“ wird nicht gemessen, sondern errechnet – und zwar über Verkehrszählungen. Und diese werden nur an Straßen des Haupt-Verkehrsnetzes durchgeführt. Zwar stellt der Senats in seinem LAP-Entwurf selbst fest: „Etwa 70 % der Hinweise befassen sich mit dem Lärm auf den Straßen; laut ist es dabei nicht nur auf den großen Hauptverkehrsstraßen, sondern auch an vielen Straßen mit einem geringeren Verkehrsaufkommen oder auch im Nebenstraßennetz." Doch bislang werden für die Lärmkarten und den Lärmaktionsplan nur die Hauptverkehrsstraßen untersucht. Eine Forderung an die Lärmaktionsplanung 2013 bis 2018 lautet daher, dass auf Antrag von Anwohnern bei begründetem Verdacht auch Nebenstraßen auf ihre Lärmbelastung hin untersucht werden!

Mit freundlichen Grüßen


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